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   BSG, 14.08.2014 - B 13 R 213/14 B   

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https://dejure.org/2014,24930
BSG, 14.08.2014 - B 13 R 213/14 B (https://dejure.org/2014,24930)
BSG, Entscheidung vom 14.08.2014 - B 13 R 213/14 B (https://dejure.org/2014,24930)
BSG, Entscheidung vom 14. August 2014 - B 13 R 213/14 B (https://dejure.org/2014,24930)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Entscheidungserheblichkeit - Doppelbegründung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Entscheidungserheblichkeit - Doppelbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 20.08.2008 - B 13 R 217/08 B
    Auszug aus BSG, 14.08.2014 - B 13 R 213/14 B
    Eine solche liegt insbesondere dann vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BVerfGE 25, 137, 140) oder seine Entscheidung auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl Senatsurteil vom 23.5.1996 - SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19; Senatsbeschlüsse vom 4.8.2004 - B 13 RJ 167/03 B - Juris RdNr 8; vom 20.8.2008 - B 13 R 217/08 B - Juris RdNr 5) .

    Andererseits liegt keine unzulässige Überraschungsentscheidung vor, wenn die Problematik bereits Gegenstand von Äußerungen der Beteiligten des streitigen Verfahrens war (vgl zB BVerfG Beschluss vom 12.7.2006 - BVerfGK 8, 376; vgl auch Senatsbeschluss vom 20.8.2008 aaO, RdNr 9) oder selbst in das Verfahren eingeführt wurde.

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus BSG, 14.08.2014 - B 13 R 213/14 B
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine unerwartete Wende gibt, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf selbst unter Berücksichtigung mehrerer vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (stRspr, BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f; 98, 218, 263; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 4 S 23; BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 6 RdNr 18 mwN) .
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 14.08.2014 - B 13 R 213/14 B
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine unerwartete Wende gibt, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf selbst unter Berücksichtigung mehrerer vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (stRspr, BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f; 98, 218, 263; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 4 S 23; BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 6 RdNr 18 mwN) .
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 14.08.2014 - B 13 R 213/14 B
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine unerwartete Wende gibt, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf selbst unter Berücksichtigung mehrerer vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (stRspr, BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f; 98, 218, 263; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 4 S 23; BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 6 RdNr 18 mwN) .
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 14.08.2014 - B 13 R 213/14 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) .
  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 14.08.2014 - B 13 R 213/14 B
    Eine solche liegt insbesondere dann vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BVerfGE 25, 137, 140) oder seine Entscheidung auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl Senatsurteil vom 23.5.1996 - SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19; Senatsbeschlüsse vom 4.8.2004 - B 13 RJ 167/03 B - Juris RdNr 8; vom 20.8.2008 - B 13 R 217/08 B - Juris RdNr 5) .
  • BVerfG, 12.07.2006 - 2 BvR 513/06

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über

    Auszug aus BSG, 14.08.2014 - B 13 R 213/14 B
    Andererseits liegt keine unzulässige Überraschungsentscheidung vor, wenn die Problematik bereits Gegenstand von Äußerungen der Beteiligten des streitigen Verfahrens war (vgl zB BVerfG Beschluss vom 12.7.2006 - BVerfGK 8, 376; vgl auch Senatsbeschluss vom 20.8.2008 aaO, RdNr 9) oder selbst in das Verfahren eingeführt wurde.
  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 137/89

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Verfügbarkeit bei Betreuung von

    Auszug aus BSG, 14.08.2014 - B 13 R 213/14 B
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine unerwartete Wende gibt, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf selbst unter Berücksichtigung mehrerer vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (stRspr, BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f; 98, 218, 263; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 4 S 23; BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 6 RdNr 18 mwN) .
  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
    Auszug aus BSG, 14.08.2014 - B 13 R 213/14 B
    Eine solche liegt insbesondere dann vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BVerfGE 25, 137, 140) oder seine Entscheidung auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl Senatsurteil vom 23.5.1996 - SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19; Senatsbeschlüsse vom 4.8.2004 - B 13 RJ 167/03 B - Juris RdNr 8; vom 20.8.2008 - B 13 R 217/08 B - Juris RdNr 5) .
  • BSG, 04.08.2004 - B 13 RJ 167/03 B

    Anspruch auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 14.08.2014 - B 13 R 213/14 B
    Eine solche liegt insbesondere dann vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BVerfGE 25, 137, 140) oder seine Entscheidung auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl Senatsurteil vom 23.5.1996 - SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19; Senatsbeschlüsse vom 4.8.2004 - B 13 RJ 167/03 B - Juris RdNr 8; vom 20.8.2008 - B 13 R 217/08 B - Juris RdNr 5) .
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

  • BSG, 04.11.2021 - B 9 SB 76/20 B

    Feststellung eines höheren Grades der Behinderung; Verfahrensrüge im

    Andererseits liegt keine unzulässige Überraschungsentscheidung vor, wenn die Problematik bereits Gegenstand von Äußerungen der Beteiligten des streitigen Verfahrens war (vgl zB BSG Beschluss vom 14.8.2014 - B 13 R 213/14 B - juris RdNr 5; BVerfG Beschluss vom 12.7.2006 - 2 BvR 513/06 - BVerfGK 8, 376 - juris RdNr 37) .
  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 15/15 B
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt danach nicht vor, wenn die Problematik bereits Gegenstand von Äußerungen der Beteiligten des streitigen Verfahrens war (vgl zB BVerfG [Kammer] Beschluss vom 12.7.2006 - BVerfGK 8, 376; vgl BSG Beschluss vom 14.8.2014 - B 13 R 213/14 B - Juris RdNr 5 mwN) oder selbst in das Verfahren eingeführt wurde.
  • BSG, 08.12.2022 - B 8 SO 66/21 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Es liegt keine unzulässige Überraschungsentscheidung vor, wenn die Problematik bereits Gegenstand von Äußerungen der Beteiligten des streitigen Verfahrens war (vgl zB BSG vom 14.8.2014 - B 13 R 213/14 B - RdNr 5; BVerfG vom 12.7.2006 - 2 BvR 513/06 - BVerfGK 8, 376 - RdNr 37) .
  • BSG, 09.12.2015 - B 6 KA 28/15 B
    Das LSG hat seine Entscheidung insoweit auf mehrere alternative Begründungsstränge gestützt (vgl dazu im Zusammenhang mit einem Verfahrensmangel BSG Beschluss vom 14.8.2014 - B 13 R 213/14 B - Juris RdNr 8).
  • BSG, 04.07.2022 - B 12 R 51/21 B

    Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung und Umlagen; Verfahrensrüge im

    Andererseits liegt keine unzulässige Überraschungsentscheidung vor, wenn die Problematik bereits Gegenstand von Äußerungen der Beteiligten des streitigen Verfahrens war (vgl zB BSG Beschluss vom 14.8.2014 - B 13 R 213/14 B - juris RdNr 5; BVerfG Beschluss vom 12.7.2006 - 2 BvR 513/06 - BVerfGK 8, 376 - juris RdNr 37) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2015 - L 2 R 107/15
    Andererseits liegt keine unzulässige Überraschungsentscheidung vor, wenn die Problematik bereits Gegenstand von Äußerungen der Beteiligten des streitigen Verfahrens war oder selbst in das Verfahren eingeführt wurde (BSG, Beschluss vom 14. August 2014 - B 13 R 213/14 B - juris mwN).
  • SG Duisburg, 07.10.2022 - S 49 U 134/17
    Andererseits liegt keine unzulässige Überraschungsentscheidung vor, wenn die Problematik bereits Gegenstand von Äußerungen der Beteiligten des streitigen Verfahrens war (vgl zB BSG Beschluss vom 14.8.2014 - B 13 R 213/14 B - juris RdNr 5; BVerfG Beschluss vom 12.7.2006 - 2 BvR 513/06 - BVerfGK 8, 376 - juris RdNr 37)." ).
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